Honorar

Sie spüren ein starkes Stechen im Bauch.

Fall 1: Meine Großmutter sagt zu Ihnen:“… du bist gesund, trinke einen Ingwertee.“

Fall 2: Eine Oberärztin der internen Abteilung im Allgemeinen Krankenhaus sagt zu Ihnen: „Sie sind gesund, trinken Sie einen Ingwertee.“

Worin liegt der Unterschied?

Im Allgemeinen stellt man sich vor, dass Architekten auf Servietten genial skizzieren und das wird dann so gebaut. Zum Glück ist das nicht der Fall, obwohl es viele gern so hätten.
Natürlich wird ein Architekt für gute Ideen bezahlt. Was nützt jedoch eine gute Idee, wenn diese nicht realisiert werden kann? Vielleicht war es dann gar keine gute Idee?

Sie bezahlen einen Architekten für eine PLAUSIBLE gute Idee bei der Sie darauf VERTRAUEN können, dass diese:

  • technisch umgesetzt werden kann. (obwohl man das einer Skizze vielleicht gar nicht ansieht)
  • den Normen und Vorschriften entspricht, mich und meine Umwelt nicht gefährdet.
  • Ideen den Bauordnungen entsprechen und die Behördengänge problemlos vonstatten gehen.
  • Ihren Budgetvorstellungen entspricht.
  • an seriöse Auftragnehmer vergeben wird, die diese Idee ohne „krumme Touren“ umsetzen.
  • bei komplizierteren oder größeren Ideen ausreichend ausgebildetes Personal, (Diplomingenieure oder Master Degrees), Bürofläche und Arbeitsmaterial zur Verfügung steht, um das Planmaterial rechtzeitig herzustellen.
  • Planmaterial aufweisen das rechtlich verbindlich ist, ähnlich einem juristischen Vertrag.
  • verbunden ist mit der vollen Haftung für das Tun. (30 Jahre für Mangelfolgeschäden aus Planungsfehlern)
  • und die ganzen anderen Ideen, Beiträge, Entwürfe und Pläne von unserer Seite her versichert sind.

Für dieses Vertrauen stehen 25 Jahre Ausbildung inklusive einer ordentlichen Berufsberechtigung sowie 17 Jahre Erfahrung in der Baubranche.
Sie sehen also, dass die Sache über Bildhauerei hinausgeht und wenn wir über Ihr Projekt nachdenken viel zu tun haben, beziehungsweise schon getan haben.

Ein Erstgespräch in Tagesdistanz ist kostenlos.

Im Anhang finden Sie einen Leistungskatalog in dem Sie ersehen können, was der Architekt den ganzen Tag so macht.

Die Leistung muss natürlich auch honoriert werden. Dieses Honorar kann über ein Stundenpaket errechnet werden oder bis zum belagsfertigen Zustand der üblichen Honorarordnung 2004 entsprechen.

Sie müssen jedoch bei Projekten im Privatbereich (300.000- 500.000 Euro Bausumme) für die Planung ca. 10% der Bausumme und ca. 5% für die örtliche Bauaufsicht rechnen. (bis zum belagsfertigen Zustand gem. ÖNORM B 2310)

Bei größeren Projekten im Privatbereich (1.5 Mio Bausumme) sind es dann ca. 7,5-8% für die Planung und 4% für die örtliche Bauaufsicht. (bis zum belagsfertigen Zustand)

Alle Tätigkeiten vom belagsfertigen bis zum schlüsselfertigen Zustand gem. ÖNORM B 2310 werden von uns in jedem Fall nach Stunden zum vereinbarten Satz verrechnet.

Im vertragslosen Auftragsverhältnis wird immer nach Stunden abgerechnet. Unser Stundensatz beträgt exkl. Ust 135€/h für den Architekten und 65€/h für eine/n Mitarbeiter/in mit Studienabschluss.

Zum Thema Referenz

Jedes Projekt ist für uns eine Referenz und prestigeträchtig bis ans Ende unserer Berufslaufbahn. Leider erfährt unsere Arbeit über die Jahre nicht die Preissteigerung wie etwa bei Künstlern oder Autoren. Deshalb können wir auch bei prestigeträchtigen Projekten keinen Nachlass gewähren.

Sollte die Verwendung als Referenz für uns aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, müssen Sie mit erheblich höheren Honoraren rechnen („buyout“)

Leistungskatalog Beispiel Einfamilienhaus