Leistungskatalog Beispiel Einfamilienhaus

  • Erhebung bei der Baubehörde
  • Grundsätzliche Lösungsvorschläge, Ideenskizzen
  • Vorentwurf

Klärung der Aufgabenstellung, Analyse der Planungsgrundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen, Erarbeitung eines Lösungsvorschlages auf Basis der von der / dem AG bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmaßpläne des Bestandes, rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm etc.), mit zeichnerischer Darstellung in geeignetem Maßstab (1:200, 1:500) samt Besprechungsskizzen.

  • Erstellen einer Kostenschätzung z. B. auf Basis der Kennwerte m²-Nettogeschoßfläche (NGF) oder m²-Bruttogeschoßfläche (BGF) oder m³-Bruttorauminhalt (BRI).
  • Ermittlungen von Flächen und Kubaturen im für das Projekt erforderlichen Umfang.
  • Ermittlung von Flächenkennwerten (GFZ, GRZ, BMZ u. ä.) z. B. nach ÖNORM B 1800.
  • Besprechungen mit AG und Nutzenden

Teilnahme an Planungsbesprechungen mit der / dem AG und / oder NutzerInnengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleuten). Gegebenenfalls Protokollierung der Besprechungen mit Evidenthaltung offener Punkte und Versand der Protokolle.

  • Weiterführende Bearbeitung der grundsätzlichen Lösungsansätze
  • Entwurf

Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe ausgehend vom genehmigten Vorentwurf unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen.
Zeichnerische Darstellung des Bauwerks in solcher Durcharbeitung, dass diese ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:100, mit Lageplan in deutlich kleinerem Maßstab (z. B. 1:1000, 1:500 o. ä.), generell samt Bemaßung der Hauptabmessungen.

  • Darstellung der Einrichtungen

Berücksichtigung oder Festlegung der Lage von wesentlichen Einrichtungen und
Anlagen.

  • Berücksichtigung besonderer Anforderungen
  • Integration der Fachplanungen

Integration der Leistungen der an der Planung beteiligten FachplanerInnen für Vermessung, Statik, Gebäudetechnik und dgl. durch Einbindung derer Planungen zur Festlegung der wichtigsten Bauelemente.

  • Kostenberechnung

[-Erstellung einer gegliederten Kostenberechnung (z. B. nach ÖNORM B 1801-1 Ausgabe 1995- 05- 01) mit einer Genauigkeit von ca. + / – 15 % für Neubauten und ca. + / – 20 % für Umbauten, aufbauend auf der freigegebenen Kostenschätzung des Vorentwurfs.-]

  • Weiterführende Ermittlung der Kennwerte

Weiterführen der Ermittlungen von Flächen und Kubaturen z. B. nach ÖNORM B 1800, im für das Projekt erforderlichen Umfang. Ermittlung von Flächenkennwerten (GFZ, GRZ, BMZ u. ä.).

  • Besprechungen mit AG und Nutzenden

Teilnahme an Planungsbesprechungen mit AuftraggeberInnen und / oder NutzerInnengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleuten). Gegebenenfalls Protokollierung der Besprechungen mit Evidenthaltung offener Punkte und Versand der Protokolle.

  • Einreichpläne

Ausarbeitung der für den Antrag auf Baubewilligung erforderlichen Baupläne auf der Grundlage des genehmigten Entwurfes und der bekannt gegebenen Rahmenbedingungen, soweit diese nicht von Fachkonsulenten und Fachkonsulentinnen zu erbringen sind.

  • Ergänzende Schriftstücke
  • Baubeschreibung

Erstellung der Baubeschreibung zum Bauansuchen gemäß einschlägiger Vorschriften.

  • Berücksichtigung besonderer Anforderungen
  • Integration von Fachplanungen (optional)

Integration von im Zuge des baulichen Bewilligungsverfahrens zusätzlich erforderlichen Leistungen von FachplanerInnen (Bodengutachten, Statik, Bauphysik, technische Gebäudeausrüstung und dgl.) durch
Informationserteilung und Abstimmungsleistungen.

  • Zusammenstellung der Unterlagen für den Antrag auf Baubewilligung, sowie Verfassung und Einbringung eines solchen Antrages.
  • Bauverhandlung

Teilnahme an der Bauverhandlung zur Interessenwahrung der / des AG.

  • Besprechungen mit AG und Nutzenden

Teilnahme an Planungsbesprechungen mit AuftraggeberInnen und / oder NutzerInnengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleute). Gegebenenfalls Protokollierung der Besprechungen mit Evidenthaltung offener Punkte und Versand der Protokolle.

  • Ausführungspläne

Zeichnerische Darstellung des Objekts in Form von Ausführungs- und Detailzeichnungen auf Grundlage des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen mit den für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse erforderlichen und für die Ausführung wesentlichen Angaben. Darstellung in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und sonstigen Beschriftungen.

  • Berücksichtigung besonderer Anforderungen
  • Integration der Fachplanungen

Integration der Leistungen von FachplanerInnen in die Ausführungs- und Detailzeichnungen mit den für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse erforderlichen und für die Ausführung wesentlichen Angaben.

  • Besprechungen mit AG und Nutzenden

Teilnahme an Planungsbesprechungen mit der / dem AG und / oder NutzerInnengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleuten). Gegebenenfalls Protokollierung der Besprechungen mit Evidenthaltung offener Punkte und Versand der Protokolle.

  • Grundlagen für die Angebotserstellung
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen

Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung.
fachlich Beteiligter (Sonderfachleute). Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen.

  • Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen

Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibungen, Pläne etc.) für alle Leistungsbereiche in gedruckter und / oder digitaler Form als Vervielfältigungsvorlage.

  • Kostenanschlag (optional)
    Ermittlung der Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis der Leistungsverzeichnisse und unter Verwendung der Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) als Kostenanschlag (z. B. nach ÖNORM B 1801-1 Ausgabe 1995- 05- 01) mit einer Genauigkeit von ca. + / – 10 % für Neubauten und ca. + / – 15 % für Umbauten. Überprüfung auf Übereinstimmung mit der freigegebenen

  • Kostenberechnung

  • Organisation der Ausschreibungsverfahren

  • Durchführung der Ausschreibung
  • Vervielfältigen der Ausschreibungsunterlagen und Durchführung der Ausschreibung bzw. Einladung zur Angebotsabgabe und Bearbeiten von Anfragen von Bieter- Innen während der Angebotsphase.

  • Angebotsprüfung und Vergabevorschlag

  • Überprüfung und Bewertung der Angebote, einschließlich allenfalls erforderlicher klärender Gespräche mit den BieterInnen und Erstellung eines Preisspiegels und des Vergabevorschlages.

  • Verhandlung mit BieterInnen (optional)

  • Wahrnehmung der Interessen der / des AG bei Vergabeverhandlungen

  • Besprechungen mit AG und Nutzenden
    Teilnahme an Planungsbesprechungen mit der / dem AG und / oder NutzerInnengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleuten). Gegebenenfalls Protokollierung der Besprechungen mit Evidenthaltung offener Punkte und Versand der Protokolle.

  • Künstlerische Oberleitung Planung

Überwachung der Herstellung in Hinblick auf die Sicherstellung der Umsetzung des Entwurfs. Letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten während der Planung.
Die künstlerische Oberleitung umfasst nicht die Obliegenheiten der Örtlichen Bauaufsicht.

  • Künstlerische Oberleitung Ausführung

Überwachung der Herstellung in Hinblick auf die Sicherstellung der Umsetzung des Entwurfs. Letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten während der Ausführung. Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht.

  • Ausführungsphase, Örtliche Bauaufsicht
  • Grundsätzliche Interessensvertretung
  • Interessensvertretung

Örtliche Vertretung der Interessen der / des AG im Rahmen eines Bevollmächtigungsvertrages, einschließlich der Ausübung des Hausrechts auf der Baustelle. Die örtliche Bauaufsicht umfasst nicht die Obliegenheiten der Bauführung.

Eindeutige Klarstellung der Zugehörigkeit der ÖBA zu der / dem AG und NICHT zu den aus- führenden Firmen (Qualitätskontrolle, Rechnungskorrekturen – Vollkaufmann!). Die Koordination und Verantwortlichkeit der
Abstimmung der Bauaufsichten soll in den entsprechenden Verträgen abgestimmt werden.

  • Allgemeine Koordination
  • Koordination Bauablauf

Örtliche Koordination der Bauausführenden und aller Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel des ungestörten Zusammenwirkens.

  • Zuordnung von Planungs- und Besprechungsunterlagen.
  • Verteilung Unterlagen

Weitergabe übernommener Unterlagen an die ausführenden Unternehmen.

  • Ausführungskontrolle

Beaufsichtigung Ausführende

Allgemeine Beaufsichtigung der Tätigkeiten der ausführenden Unternehmen auf die Dauer ihrer Anwesenheit auf der Baustelle bis zum vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin ihrer Leistungen.

  • Fertigstellungstermin bzw. Übernahme als Behebung von Erfüllungsmängeln ist eine Zusatzleistung zu Lasten der Verursacher dieser Mängel.

  • Terminplanerstellung

  • Terminplan / -koordination

Erstellung und Überwachung eines Ausführungsterminplanes im Rahmen eines vorgegebenen Grobterminplanes und unter Beachtung der einzelvertraglichen Terminvorgaben.

  • Qualitätskontrolle der Bauausführung
  • Qualitätskontrolle Standard
  • Qualitätskontrolle der Bauausführung nach dem Augenschein, auf Übereinstimmung mit den Gesetzen, behördlichen Vorschreibungen, Plänen, Leistungsverzeichnissen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen Oberleitung.

Stichprobenartige Kontrolle der Materialien, der Verarbeitungsqualitäten, der Maßgenauigkeiten und der Einhaltung der technischen Regeln. Abweichungen von den bedungenen Qualitäten sind zu rügen und Verbesserung zu fordern. Bei nicht gegebener Verbesserung ist eine Entgeltminderung als Grundlage der Zahlungsfreigaben festzulegen. Überprüfungstiefe standardmäßig in nachvollziehbaren Stichproben (ca. 10 %). Im Falle negativer Überprüfungsergebnisse sind darüber hinausgehende Überprüfungen (bis hin zur vollständigen Überprüfung bzw. Ersatzvornahme) kostenpflichtige Zusatzleistungen. Die Örtliche Bauaufsicht umfasst dabei nicht die Obliegenheiten der künstlerischen Oberleitung.

  • Kontrolle von erbrachten Leistungen
  • Leistungsfeststellungen (optional)

Durchführung von Leistungsfeststellungen als Grundlage der Zahlungsfreigaben und der nachfolgenden Übernahme der Leistungen durch die / den AG.
Leistungsfeststellungen sind „Abnahmen“, jedoch keine „Übernahmen“ mit Nutzungs- und Gefahrenübergang und dienen dem Qualitätsnachweis. Sie fließen in die Zahlungsfreigaben ein und bilden mit der abschließenden Leistungsfeststellung vor Übernahme (vgl. ÖNORM) die Grundlage der Übernahme durch die / den AG. Abnahmen werden insbesondere dann empfohlen, wenn die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr feststellbar sind.

  • Abrechnung erbrachter Leistungen
  • Aufmaßprüfung
  • Prüfung Aufmaßunterlagen

Überprüfung der Aufmaßunterlagen der Ausführenden in nachvollziehbarer Form nach Naturmaß oder nach Planmaßen, als Grundlage für die Rechnungsprüfung, einschließlich Überprüfung der Zuordnung zu den Leistungspositionen.

  • Rechnungsprüfung

Überprüfung der Rechnungen (und deren evtl. Aufgliederungen) der Ausführenden, auf formale Richtigkeit sowie auf Basis der geprüften Aufmaßunterlagen auf rechnerische Richtigkeit zur Ermittlung der anerkannten Leistung. Durchführung von Rechnungskorrekturen und Mängelrügen der Rechnungen im Rahmen der Vertragsvereinbarungen.

Erstellung von Zahlungsfreigaben unter Berücksichtigung der anerkannten Leistung, der vertraglichen Einbehalte und Abzüge sowie allfälliger Einbehalte und Abzüge für Qualitätsmängel und Bauschäden.
Die Rechnungsprüfung erfolgt bei allen Rechnungen vollumfänglich

  • Kostenverfolgung
  • Kostenberechnung
  • Übernahme Kostenberechnung

Übernahme der Kostenberechnung (z. B. lt. ÖNORM B 1801-1, Ausgabe 1995- 05- 01) des freigegebenen Entwurfs als Grundlage einer begleitenden Kostenkontrolle während der Ausführungsphase.

  • Projektfertigstellung
  • Leistungsübernahmen
  • Förmliche Übernahme

Durchführung der förmlichen Übernahme der Bauleistungen durch die / den AG unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen. Erstellung eines Übernahmeprotokolls.

  • Übergabe Unterlagen

Übergabe aller Unterlagen wie Bedienungsanleitungen, Prüfberichte etc. an die / den AG.

  • Behördlich vorgeschriebene Fertigstellungsverfahren
  • Behördliche Abnahmen

Antrag auf behördliche bzw. durch Bescheid vorgeschriebene Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren.

  • Leistungsänderungen (siehe LG 99) sind im üblichen Leistungsbild nicht enthalten. Es wird empfohlen, diese in abgeschätztem Umfang zu vereinbaren und im Bedarfsfall nach tatsächlichem Aufwand zu verrechnen.